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Dienstgradabzeichen
Innerhalb der Feuerwehr Rheinberg werden folgende Dienstgrad- und Funktionsabzeichen gemäß § 18 der Laufbahnverordnung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen vom 01.02.2002 getragen.

Alle Dienstgrad- und Funktionsabzeichen werden am linken Ärmel getragen, eine entsprechende Auflistung finden Sie in der folgenden Übersicht.

 
Dienstgradabzeichen der Feuerwehr Rheinberg
Feuerwehrmannanwärter 

Feuerwehrmannanwärter (FMA) / Feuerwehrfrauanwärterin (FFA)
Voraussetzung: Aufnahme in die Feuerwehr
 

 fm.gif

Feuerwehrmann (FM) / Feuerwehrfrau (FFr)
Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr
oder erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung Modul 1 sowie Modul 2.

 OFM Oberfeuerwehrmann (OFM) / Oberfeuerwehrfrau (OFF)
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau
und erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung Modul 3 sowie Modul 4.
 HFM Hauptfeuerwehrmann (HFM) / Hauptfeuerwehrfrau (HFF)
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau
und regelmäßige Beteiligung am Übungsdienst in der Freiwilligen Feuerwehr Rheinberg.

 UBM Unterbrandmeister (UBM) / Unterbrandmeisterin (UBM)
Voraussetzung: Hauptfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrfrau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau sowie erfolgreiches Absolvieren der Truppführerausbildung.
 BM Brandmeister (BM) / Brandmeisterin (BM)
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Unterbrandmeister oder Unterbrandmeisterin
und erfolgreiches Absolvieren des Gruppenführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.
 
 OBM Oberbrandmeister (OBM) / Oberbrandmeisterin (OBM)
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Brandmeister oder Brandmeisterin
und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr.
 HBM Hauptbrandmeister (HBM) / Hauptbrandmeisterin (HBM)
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr.

 BI Brandinspektor (BI) / Brandinspektorin (BI)
Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin
und erfolgreiches Absolvieren des Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr NRW.

 BOI Brandoberinspektor (BOI) / Brandoberinspektorin (BOI)
Voraussetzung: Brandinspektor oder Brandinspektorin
und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Führen von Verbänden“ am Institut der Feuerwehr NRW.

 GBI Stadtbrandinspektor (StBI) / Stadtbrandinspektorin (StBI)
Voraussetzung: Mindestens Brandoberinspektor oder Brandoberinspektorin
und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Leitung einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr NRW.
   

 

Funktionsabzeichen der Feuerwehr Rheinberg

 stell. gf

 Stellvertretende Gruppenführerin

oder

stellvertretender Gruppenführer

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 Gruppenführerin

oder

Gruppenführer

 stell_zf.gif

 Stellvertretende Zugführerin

oder

stellvertretender Zugführer

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 Zugführerin

oder

Zugführer

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 Stellvertretende Leiterin

oder

stellvertretender Leiter der Feuerwehr

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 Leiterin der Feuerwehr

oder

Leiter der Feuerwehr

Dienstgradabzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinberg

 jfw.gif

Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

und

Jugendfeuerwehrwart

 stjfw.gif

Stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart

und 

Stadtjugendfeuerwehrwart

 

 
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